
Der BDE zeigt sich enttäuscht über den Kabinettsbeschluss zum Kreislaufwirtschaftsgesetz und kritisiert, es seien strengere Regulationen nötig, um eine Rohstoffwende herbeizuführen.
Anlässlich des heutigen Kabinettsbeschlusses eines Regierungsentwurfs zur Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie der Europäischen Union kommentiert BDE-Präsident Peter Kurth: „Der wenig ambitionierte Entwurf des Bundesumweltministeriums ist in den Beratungen mit den anderen Ressorts nochmals verwässert worden. Von einer Rohstoffwende ist nichts zu spüren. Es bleibt bei Ankündigungen.“
Obwohl bereits eine Vielzahl an Regulationen die nachhaltige Beschaffung fördern sollen, sieht es in der Praxis oft anders aus und die Möglichkeiten für einen verstärkten Rezyklateinsatz werden nicht ausgeschöpft. Daher bemängelt Kurth das Fehlen einer verpflichtenden Regelung zum Mindesteinsatz von Rezyklaten im Gesetz und fordert darüber hinaus eine Begründungspflicht von Unternehmen bei einem Ausschluss von Rezyklaten: "Freiwillige Verpflichtungen der produzierenden Industrie sind keine Basis, um darauf millionenschwere Investitionen in neue Recyclinganlagen zu gründen."
Die ganze Pressemitteilung finden sie hier.
(Quelle: BDE, 13.02.2020, https://www.bde.de/presse/newsletter-archiv/showNL?nl=2795)